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www. verhinderungspflege. eu
hilft pflegebedürftigen Menschen
und ihren Angehörigen sich über ihre Rechte zu informieren

                  Sie sind hier: >>>> www.verhinderungspflege.eu  >>>> SGB

als wir die domain www. verhinderungspflege.eu  eröffneten, hatte das nur den einen einzigen Grund:

Behinderte und pflegebedürftige Menschen, aber vor allem ihre pflegenden Familienangehörigen, sollten endlich einmal umfassend über diesen ( nach unserer Meinung)  sehr wichtigen Paragrafen 39 des
11. Sozialgesetzbuches  informiert werden.

Um wievieles lässt sich die schwierige Lebenssituation eines pflegenden Angehörigen leichter ertragen, wenn er seine Rechte , die ihm dieser Paragraf garantiert , kennt und endlich wahrnimmt .
wir bedauern es, dass die Verfasser dieses Gesetzeswerkes es offenbar bisher versäumt haben, die Verabschiedung dieses  Gesetzes (immerhin war das schon im Jahre 1997), an die "Große Glocke" zu hängen..

der Paragraf 8 des SGB XI
(Gemeinsame Verantwortung)
sagt aus:
(1)Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung  ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe !
   
             
Verhinderungspflege Leistungen nach dem SGB 11 § 39


deswegen rühren wir hier mal die Werbetrommel.

Durch einen Klick auf die oben gezeigte
Grafik  gelangen Sie auf eine externe Seite (auf unserer Promotours - Domaine ) mit dem entsprechenden Gesetzestext
Dieser Text wurde in einem leicht verständlichen Deutsch verfasst und sollte somit von JEDEM verstanden werden können.
Falls Sie Fragen hierzu haben, dürfen Sie uns gerne anrufen. (Tel. 06572 932905)

Sie haben auch die Möglichkeit, den unten angegebenen Link direkt in Ihr Browserfenster hinein zu kopieren. (Verhinderungspflege wird auch manchmal als Ersatzpflege bezeichnet)               http://www.promotours.com/Ersatzpflege.html

















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