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als
"Verhinderungspflege"
wird die ersatzweise geleistete Pflege bezeichnet, welche von
einer kranken
und pflegebedürftigen Person in Anspruch genommen werden kann,
falls die Person, die üblicherweise pflegt "Verhindert" ist.
Das hört sich vielleicht kompliziert an, ist es aber nicht..
man stelle sich als
Beispiel nur folgende Situation vor:
Frau und Herr Müller leben Zuhause.
Herr Müller bekommt einen Schlaganfall.
Er muss ins Krankenhaus und danach macht er noch eine REHA.
Nach über 2 Monaten ist er nun endlich wieder Zuhause - Gott
sei Dank hat er seine Sprache nicht verloren - er kann reden - aber :
Seine rechte Körperhälfte ist gelähmt.
Er kann sich nicht mehr alleine aus dem Bett hoch stützen.
Kann sich nicht alleine waschen, nicht rasieren, nicht alleine anziehen
und auch das Essen mit der linken Hand macht ihm Probleme, da er es als Rechtshänder nicht
gewohnt ist .
Er sitzt nun auch die meiste Zeit im Rollstuhl, weil er nicht gehen
kann (noch nicht)
Außerdem ist er sehr mürrisch geworden und starrt oft nur
trübselig vor sich hin.
Frau Müller ist trotzdem froh, dass ihr Mann endlich wieder
Zuhause ist..
Sie will sich um ihn kümmern - IHN PFLEGEN.
Zuerst macht es ihr nichts aus, dass sie ihm jeden Morgen aus dem Bett
hilft, ihm beim Waschen, Rasieren, Kämmen, Anziehen hilft u.s.w.
Auch zur Toilette schiebt sie ihn 3 bis 4 mal am Tag,
hilft ihm aus dem Rollstuhl, zieht ihm die Hose runter, wieder hoch und
wieder geht es in den Rollstuhl.
Sie möchte nicht, dass er einen Katheter bekommt,
weil sie Angst hat, dass er davon eine Infektion bekommen könnte -
und mit Windeln oder Einlagen braucht sie ihm garnicht erst zu kommen -
dann wird er böse.
Abends hilft sie ihm noch, sich für die Nachtruhe zurechtzumachen
- sie lagert ihn - schön ordentlich, damit er sich nicht
wund liegt, dann kann sie an sich denken.
Das macht sie von früh bis spät, von Montag bis Sonntag und
von Januar bis Dezember.
Von der Pflegekasse erhält sie (seit
neuestem) jeden Monat 420 Euro
( Herr
Müller ist nach der Pflegestufe 2 eingestuft ), das ist nicht viel
- aber als engstes Familienmitglied steht ihr nicht mehr zu.
Man darf von Angehörigen sogar erwarten, dass sie ein
krankes Familienmitglied u.U. auch ohne Bezahlung pflegen.
(sagt die Rechtsprechung im Gesundheitssystem)
Auf alle Fälle ist dieses Geld verplant - Zuzahlungen zu
Medikamenten, einige Pflegehilfsmittel, die die Krankenkasse nicht
bezahlt - ab und zu mal eine Fahrt in die Stadt - zum Einkaufen,
Arztbesuch oder mal zum Frisör. Die Fahrt dorthin erfolgt
dann mit einem Rollstuhltaxi - und die Kosten hierfür werden
ebenfalls nicht übernommen. (außer, Sie wohnen im
Landkreis Bernkastel-Wittlich, dort erhalten Sie jeden Monat 200 Km
frei - und das schon seit über 10 Jahren)
Eines morgens ist Frau Müller zu erschöpft um aufzustehen.
Sie würde am liebsten nur noch schlafen. Sie zwingt sich zwar, den
Tag zu überstehen - aber jetzt MUSS Hilfe her.
Schweren Herzens fragt sie bei ihrer Pflegekasse nach, ob ihr
Mann nicht für eine
kurze Zeit in eine Pflegeeinrichtung gehen kann, damit sie wieder auf
die Beine kommt..
Der freundliche Sachbearbeiter der Pflegekasse erklärt Frau
Müller, dass diese Trennung überhaupt nicht notwendig
sei, da sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem § 39,
SGB 11 hat. "Verhinderungspflege"
Da sie ihren Mann bereits seit über einem Jahr pflegt,
steht ihr diese Leistung aus der "Verhinderungspflege" oder auch
"Ersatzpflege" genannt, schon längst zu, ja, sie hätte
sogar schon viel früher mit ihrem Problem zu ihm kommen sollen,
denn bereits nach 6 Monaten Häuslicher Pflege hat der Pflegende
bereits einen Anspruch .
Herr Müller kann
somit Zuhause gepflegt werden, da die
Ersatzpflegekraft auch ins Haus kommt .
Die Unterbringung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung könne sie
sich
immer noch für später aufsparen, denn die Kosten für
eine Kurzzeitpflegeeinrichtung würden von der Pflegekasse
auch dann noch
übernommen, wenn bereits vorher schon Verhinderungspflege in
Anspruch genommen worden war.
Jetzt kann Frau
Müller sich jemanden suchen, der ihr bei der Pflege und Betreuung
des Ehemannes hilft. So wird sie es sicherlich schaffen, ihren Mann
weiterhin Zuhause zu pflegen, da sie nun entlastet wird und sich
endlich selber schonen kann.
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ergänzende
Informationen finden Sie unten
Bei weiteren Fragen - z.B.
>> Frau Müller plant eine Kur
kann Herr Müller
auch zur Kur oder soll
er so lange in ein
Kurzeitpflegeheim gehen ?
Frau Müller
möchte zusammen mit ihrem
pflegebedürftigen
Mann nach Mallorca - an die Sonne.
Gilt die
Verhinderungspflege auch für Pflege im
Auslands - Urlaub ?
Frau Müller
möchte allein verreisen -
kann sie für ihren Mann eine 24
Stunden
Pflegekraft als Rund -
Um - Betreuung bekommen ?<<
empfehle ich Ihnen,
die Webseite von sos pflege
[
http://www.sos-pflege.de/Kur+Therapie/index.html ]
aufzusuchen. Sie
finden dort eine Fülle an Ferien -
oder Kur - Angeboten
für behinderte Menschen - mit
und ohne Pflegebedarf,
die mit oder ohne Partner
eine Kur machen
möchten.
>>>>Gehen Sie nun
bitte auf meine Kontakt Seite
und entdecken Sie
dort, bei welchen Problemen ich
Ihnen helfen kann.
Eine kurze
Übersicht über die wichtigsten Pflege -
kassen -
Leistungen die Ihre Situation Zuhause
betreffen, biete
ich Ihnen über diesen (modifizierten)
Link:
Häusliche
-
Pflege - Leistungen <<<<
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