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was bedeutet "verhinderungspflege"

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als "Verhinderungspflege"  wird die ersatzweise geleistete Pflege  bezeichnet, welche von einer kranken und pflegebedürftigen Person in Anspruch genommen werden kann, falls die Person, die üblicherweise pflegt "Verhindert" ist.

Das hört sich vielleicht kompliziert an, ist es aber nicht..

man stelle sich als Beispiel nur  folgende Situation vor:
Frau und Herr Müller leben Zuhause.
Herr Müller  bekommt einen Schlaganfall.
Er muss ins Krankenhaus und danach macht er noch eine REHA.
Nach über 2 Monaten ist er nun endlich wieder Zuhause -  Gott sei Dank hat er seine Sprache nicht verloren - er kann reden - aber :
Seine rechte Körperhälfte ist gelähmt.
Er kann sich nicht mehr alleine aus dem Bett hoch stützen.
Kann sich nicht alleine waschen, nicht rasieren, nicht alleine anziehen und auch das Essen mit der linken Hand macht ihm Probleme, d
a er es als Rechtshänder nicht gewohnt ist .
Er sitzt nun auch die meiste Zeit im Rollstuhl, weil er nicht gehen kann   (noch nicht)
Außerdem ist er sehr mürrisch geworden und starrt oft nur trübselig vor sich hin. 
Frau Müller ist  trotzdem froh, dass ihr Mann endlich wieder Zuhause ist..
Sie will sich um ihn kümmern - IHN PFLEGEN.
Zuerst macht es ihr nichts aus, dass sie ihm jeden Morgen aus dem Bett hilft, ihm beim Waschen, Rasieren, Kämmen, Anziehen hilft u.s.w.
Auch zur Toilette schiebt sie ihn 3 bis 4 mal am Tag,
hilft ihm aus dem Rollstuhl, zieht ihm die Hose runter, wieder hoch und wieder geht es in den Rollstuhl.
Sie möchte nicht, dass er einen Katheter bekommt,
weil sie Angst hat, dass er davon eine Infektion bekommen könnte - und mit Windeln oder Einlagen braucht sie ihm garnicht erst zu kommen - dann wird er böse.
Abends hilft sie ihm noch, sich für die Nachtruhe zurechtzumachen -  sie lagert ihn - schön ordentlich, damit er sich nicht wund liegt, dann kann sie an sich denken.
Das macht sie von früh bis spät, von Montag bis Sonntag und von Januar bis Dezember.

Von der Pflegekasse erhält sie (seit neuestem) jeden Monat 420 Euro ( Herr Müller ist nach der Pflegestufe 2 eingestuft ), das ist nicht viel - aber als engstes Familienmitglied steht ihr nicht mehr zu.
Man darf von  Angehörigen sogar erwarten, dass sie ein krankes Familienmitglied u.U. auch ohne Bezahlung pflegen.
(sagt die Rechtsprechung  im Gesundheitssystem)
Auf alle Fälle ist dieses Geld verplant - Zuzahlungen zu Medikamenten, einige Pflegehilfsmittel, die die Krankenkasse nicht bezahlt - ab und zu mal eine Fahrt  in die Stadt - zum Einkaufen, Arztbesuch oder mal zum Frisör.  Die Fahrt dorthin erfolgt dann mit einem Rollstuhltaxi - und die Kosten hierfür werden ebenfalls nicht übernommen. (außer, Sie wohnen im Landkreis Bernkastel-Wittlich, dort erhalten Sie jeden Monat 200 Km frei - und das schon seit über 10 Jahren)

Eines morgens ist Frau Müller zu erschöpft um aufzustehen. Sie würde am liebsten nur noch schlafen. Sie zwingt sich zwar, den Tag zu überstehen - aber jetzt MUSS Hilfe her.
Schweren Herzens fragt  sie bei ihrer Pflegekasse nach, ob ihr Mann nicht für eine kurze Zeit in eine Pflegeeinrichtung gehen kann, damit sie wieder auf die Beine kommt..

Der freundliche  Sachbearbeiter der Pflegekasse erklärt Frau Müller, dass diese Trennung  überhaupt nicht notwendig sei, da sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem § 39, SGB 11 hat. "Verhinderungspflege"
Da sie ihren Mann bereits seit über einem Jahr pflegt, steht ihr diese Leistung aus der   "Verhinderungspflege" oder auch "Ersatzpflege"  genannt, schon längst zu, ja, sie hätte sogar schon viel früher mit ihrem Problem zu ihm kommen sollen, denn bereits nach 6 Monaten Häuslicher Pflege hat der Pflegende bereits einen Anspruch .

Herr Müller kann somit Zuhause gepflegt werden, da die Ersatzpflegekraft auch ins Haus kommt .

Die Unterbringung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung könne sie sich immer noch für später aufsparen, denn die Kosten für eine Kurzzeitpflegeeinrichtung  würden von der Pflegekasse auch dann noch übernommen, wenn bereits vorher schon Verhinderungspflege in Anspruch genommen worden war.

Jetzt kann Frau Müller sich jemanden suchen, der ihr bei der Pflege und Betreuung des Ehemannes hilft. So wird sie es sicherlich schaffen, ihren Mann weiterhin Zuhause zu pflegen, da sie nun entlastet wird und sich endlich selber schonen kann.
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Verhinderungspflege Leistungen nach dem SGB 11 § 39


          ergänzende Informationen finden Sie unten



                           



















































 





















         Bei weiteren Fragen - z.B.
   >>  Frau Müller plant eine Kur
         kann Herr Müller auch zur Kur oder soll
         er so lange in ein Kurzeitpflegeheim gehen  ?
         
         Frau Müller möchte zusammen mit ihrem 
         pflegebedürftigen Mann nach Mallorca - an die Sonne.
         Gilt die Verhinderungspflege auch für Pflege im 
         Auslands - Urlaub ?

         Frau Müller möchte allein verreisen  -
         kann sie für ihren Mann eine 24 Stunden
         Pflegekraft als Rund - Um - Betreuung bekommen ?<<

         empfehle ich Ihnen, die Webseite von sos pflege
         [  http://www.sos-pflege.de/Kur+Therapie/index.html  ]
         aufzusuchen. Sie finden dort eine Fülle an Ferien -
         oder Kur - Angeboten für behinderte Menschen - mit
         und ohne Pflegebedarf, die mit oder ohne Partner
         eine Kur machen möchten.

 
 >>>>Gehen Sie nun bitte auf meine Kontakt Seite
         und entdecken Sie dort, bei welchen Problemen ich
         Ihnen helfen kann.
          Eine kurze Übersicht über die wichtigsten Pflege -
          kassen - Leistungen die Ihre Situation Zuhause
          betreffen, biete ich Ihnen über diesen (modifizierten)
          Link:       
         Häusliche - Pflege - Leistungen  <<<<







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